Nach der Auswahl
Die Auswahl ist endgültig und wird erst offiziell, wenn das Praktikumsbüro das Praktikumsangebot in Ihrem Online-Konto veröffentlicht.
Das Praktikumssangebot kann für eine der Stellen gelten, auf die Sie sich beworben haben, oder für eine völlig neue Stelle. Eine Aufgabenbeschreibung wird dieser beigefügt. Lesen Sie diese sorgfältig durch, bevor Sie antworten.
Sie erhalten nur ein Praktikumsangebot.
Sie haben die Wahl, das Angebot anzunehmen oder abzulehnen.Wenn Sie das Angebot ablehnen, werden Sie automatisch von allen zukünftigen Angeboten für diese Sitzung ausgeschlossen – wodurch diese Sitzung für Sie effektiv beendet wird.
Als Praktikant erhalten Sie monatlich ein Stipendium zur Deckung Ihrer Lebenshaltungskosten.
Das Stipendium wird am Monatsende ausgezahlt. Die erste Zahlung erfolgt jedoch erst nachdem 4 Wochen Praktikum effektiv absolviert wurden. Die Zahlung ist desweiteren auch davon abhängig, ob Sie alle Ihre erforderlichen Finanzdokumente rechtzeitig eingereicht haben.
Die Vergütung fällt nicht unter die Steuerregelungen für EU-Beamte. Am Ende des Praktikums stellt Ihnen das Praktikantenbüro eine Bescheinigung über die erhaltenen Beträge aus. Ob und wie die erhaltene Vergütung zu versteuern ist, erfahren Sie von den Finanzbehörden des Landes, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben.
In Belgien eingesetzte Praktikanten müssen ihr Stipendium bei den belgischen Steuerbehörden melden, die über die zu zahlende Steuer entscheiden.
Eine persönliche Krankenversicherungsschutz ist für die gesamte Dauer Ihres Praktikums obligatorisch.
Wir empfehlen, eine eigene Versicherung zu führen, sofern Sie einen Nachweis darüber hochladen können, z. B. die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC).
Wenn Sie Ihr nationales Krankenversicherungssystem nicht mehr in Anspruch nehmen können, können Sie sich für das primäre Krankenversicherungssystem der Kommission entscheiden. Lesen Sie unbedingt die Leistungstabelle (insbesondere die gedeckten Kosten bei einem Krankenhausaufenthalt) und schließen Sie gegebenenfalls eine Zusatzversicherung ab.
Die Haftpflichtversicherung ist nicht in der Krankenversicherung enthalten.
Wenn Sie sich nicht dem Gesundheitssystem der Kommission anschließen, erkundigen Sie sich beim örtlichen Sozialversicherungsträger nach den Modalitäten für die Erstattung von Gesundheitsleistungen.
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) gilt in der gesamten EU.
Die Kommission erstattet gegebenenfalls Visakosten und damit verbundene Arztkosten sowie die Kosten für Ihre Anreise zum Dienstort des Praktikums und Ihre Rückreise.
Es ist empfehlenswert, am Dienstort ein Konto zu eröffnen. Sie sind dazu nicht verpflichtet, aber es ist im Allgemeinen billiger und einfacher.
Praktische Hinweise
Die Kommission stellt keine Unterkunft. In Brüssel zahlen Praktikanten/Praktikantinnen im Durchschnitt 350 bis 550 Euro monatlich für eine Unterkunft. Auf der Website des Praktikantenausschusses und auf der Facebook-Seite „BXL A LOUER - Bouche à Oreille“ können Sie mit der Wohnungssuche beginnen.
Planen Sie auch ein bis zwei Monatsmieten für die Kaution und einen Puffer für Zusatzkosten ein. Die Lebenshaltungskosten sind möglicherweise höher als in Ihrem Heimatland.
Arbeiten bei der Kommission
Die Bediensteten der Kommission arbeiten 40 Stunden pro Woche, aufgeteilt in fünf Achtstundentage. In den Kernzeiten von 9.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr besteht Anwesenheitspflicht am Arbeitsplatz. Praktikanten/Praktikantinnen haben Anspruch auf zwei Tage bezahlten Urlaub pro Monat.
Gesetzliche Feiertage wie Ostern und Weihnachten sind dienstfreie Tage und werden nicht als Jahresurlaub angerechnet. Urlaub müssen Sie vorab mit Ihrem Mentor/Ihrer Mentorin und gegebenenfalls mit Ihrem/Ihrer Referatsleiter/in absprechen.
Bei der Kommission gibt es keine offizielle Kleiderordnung. Angemessene Kleidung wird allerdings erwartet.
Eine Liste sämtlicher Gebäude mit Karten und praktischen Informationen zur Lokalisierung Ihres Arbeitsplatzes finden Sie auf folgenden Websites