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Praktika

Blue-Book-Praktikumsprogramm

Diese Website steht in Deutsch, Englisch und Französisch – den drei Arbeitssprachen der Europäischen Kommission – zur Verfügung.

Wer kann sich bewerben?

Vorbehaltlich der Auswahlkriterien steht das Praktikum allen EU-Bürgern unabhängig vom Alter offen. Eine begrenzte Anzahl von Plätzen wird auch Nicht-EU-Bürgern zugeteilt.

Zulassungskriterien

Das Praktikantenprogramm steht Hochschulabsolventinnen und -absolventen offen, die folgende Kriterien erfüllen

  1. Abschluss eines mindestens dreijährigen Hochschulstudiums (Mindestniveau EQF 6), das einem vollständigen Bachelor-Studienzyklus (oder gleichwertig) entspricht. Nur mit einer Bescheinigung oder offiziellen Bestätigung Ihrer Hochschule, aus der hervorgeht, dass Sie einen solchen Abschluss erworben haben, werden Sie zum Bewerbungsverfahren zugelassen. Sie müssen die folgende Dokumente bereitstellen
  2. Keine über 6 Wochen hinausgehende Arbeitserfahrung in einem Organ, einer Einrichtung, einer Agentur oder einer Delegation der EU, bei Mitgliedern des Europäischen Parlaments oder Generalanwälten des Gerichtshofs der Europäischen Union.
  3. Sehr gute Sprachkenntnisse:
  • Für ein Verwaltungspraktikum benötigen Sie sehr gute Kenntnisse in zwei EU-Arbeitssprachen. Bei einer dieser Sprache sollte ich sich um eine der Verfahrenssprachen handeln: Englisch, Französisch oder Deutsch auf Niveau C1/2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Für die zweite Amtssprache benötigen Sie sehr gute Kenntnisse, mindestens Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern müssen nur Kenntnisse in einer Verfahrenssprache nachweisen auf Niveau C1/2.
  • Für ein Übersetzungspraktikum in der Generaldirektion Übersetzung (DGT) müssen Sie aus zwei EU-Amtssprachen (Ausgangssprachen*) in Ihre Haupt-/Zielsprache (in der Regel Ihre Muttersprache) übersetzen können.:
    • Ihre Haupt-/Zielsprache muss eine der EU-Amtssprachen sein
    • Ihre erste Ausgangssprache muss eine Verfahrenssprache der EU sein: Englisch, Französisch oder Deutsch
    • Ihre zweite Ausgangssprache kann jede EU-Amtssprache sein, in der Sie mindestens B2-Niveau

* Mindestens eine der von Ihnen angegebenen Ausgangssprachen muss Englisch, Französisch oder Deutsch sein. Das hat folgende Gründe

  • die EU erhält große Mengen an Übersetzungen und Dokumenten in Englisch, Französisch oder Deutsch
  • Englisch, Französisch und Deutsch sind die von den EU-Bediensteten am häufigsten verwendeten Arbeitssprachen

Die meisten Dokumente, die der GD Übersetzung in einer anderen Sprache als Englisch, Französisch und Deutsch übermittelt werden, kommen aus den Mitgliedstaaten. Manche Dokumente stammen von internationalen Organisationen und nationalen Verbänden, die sich in Englisch an die Kommission wenden.

Alle Bewerber/innen müssen eine Muttersprache angeben. Für die Muttersprache werden keine Punkte vergeben, daher ist kein Nachweis erforderlich. Wenn Sie mehr als eine Muttersprache haben, können Sie diese auch unter „Andere Sprachen“ angeben, um Punkte zu erhalten. Sie müssen Ihre Kenntnisse dann allerdings mit schriftlichen Nachweisen belegen.

Zusatzpunkte erhalten Sie für:

  • Berufserfahrung
  • Auslandserfahrung (Bildung, Arbeit oder Freiwilligentätigkeit im Ausland) und Eignung, in einem internationalen Umfeld zu arbeiten
  • seltenes Studienfach

Wenn Sie nicht ausgewählt werden und sich noch einmal bewerben möchten, müssen Sie Ihre Bewerbung erneut einreichen. Das Verfahren bleibt gleich, jeweils ohne Garantie, dass Sie in die Endauswahl kommen.

Fragen über Zulassungskriterien

Nein. Es gibt keine Altersgrenze für die Teilnahme am Praktikumsprogramm.

Sie sollten die folgenden Dokumente einreichen, denen ein Inhaltsverzeichnis vorangestellt ist, das die Liste der Dokumente im PDF-Dokument Punkt für Punkt in der folgenden Reihenfolge enthält:

1. Kopie eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises, aus dem die im Bewerbungsformular angegebene Staatsangehörigkeit hervorgeht.

2. Kopien aller im Bewerbungsformular angegebenen Hochschulabschlüsse und/oder Leistungsnachweise der betreffenden Universität (d. h. eine Liste der studierten Fächer pro Jahr).

3. Kopien von Zertifizierungen/Lizenzen, wie im Bewerbungsformular angegeben, falls zutreffend. (z. B. IT-Zertifizierungen, TOGAF, ITIL, Anwaltsexamen, CPA, CFA...). Um berücksichtigt zu werden, muss aus dem Zertifikat eindeutig hervorgehen, dass der Inhaber die Prüfung bestanden hat. Die bloße Teilnahme an einem Kurs reicht nicht aus, und Teilnahmebescheinigungen werden nicht berücksichtigt. Bitte geben Sie keine Seminare, Fortbildungskurse oder Sprachzertifikate an.

4. Kopien der Nachweise über alle im Antragsformular angegebenen Berufserfahrungen im Heimatland, falls zutreffend. 

Dazu können gehören: 

  • Empfehlungsschreiben eines Arbeitgebers, die mit Kopf und Stempel versehen und datiert sein müssen und aus denen der Zeitraum der Tätigkeit klar hervorgeht
  • Verträge, aus denen der Arbeitszeitraum eindeutig hervorgeht
  • Gehaltsabrechnungen, aus denen der Arbeitszeitraum eindeutig hervorgeht (bitte legen Sie die erste und letzte Gehaltsabrechnung vor)
  • Steuererklärungen werden auch für Freiberufler akzeptiert, sofern sie den fraglichen Zeitraum abdecken und der Arbeitgeber eindeutig angegeben ist
  • Rechnungen, sofern sie den fraglichen Zeitraum abdecken und der Arbeitgeber eindeutig angegeben ist.

5. Kopien von Nachweisen über alle im Bewerbungsformular angegebenen internationalen Erfahrungen, falls zutreffend.

Die Berufserfahrung kann Folgendes umfassen:

  • Referenzschreiben eines Arbeitgebers, die mit einem Kopf versehen oder/und ordnungsgemäß unterzeichnet und datiert sein müssen und aus denen der Zeitraum der Tätigkeit klar hervorgeht
  • Verträge, aus denen der Zeitraum der Tätigkeit eindeutig hervorgeht
  • Gehaltsabrechnungen, aus denen der Arbeitszeitraum eindeutig hervorgeht (bitte legen Sie die erste und letzte Gehaltsabrechnung vor).    

Hinweis: E-Mails werden nicht als Nachweis akzeptiert, es sei denn, sie enthalten eine gültige Online-Signatur.

Zu den Erfahrungen mit der Mobilität im Ausland können gehören: 

  • Kopien von im Ausland erworbenen Diplomen
  • Erasmus-Bescheinigungen
  • Bescheinigungen von Studienaustauschprogrammen 
  • Bescheinigungen über ehrenamtliche Tätigkeiten
  • Gehaltsabrechnungen, aus denen der Zeitraum der Tätigkeit hervorgeht (bitte legen Sie die erste und letzte Gehaltsabrechnung vor).

Hinweis: E-Mails werden nicht als Nachweis akzeptiert, es sei denn, sie enthalten eine gültige Online-Signatur.

Die Daten im Bewerbungsformular und in den Nachweisen müssen übereinstimmen (jede noch so kleine Abweichung führt zum Ausschluss). Sie sollten internationale Studien sowohl im Teil "Ausbildung" als auch im Teil "Internationale Erfahrung" des Bewerbungsformulars angeben. Internationale Arbeitserfahrung sollte nur unter "Internationale Erfahrung" angegeben werden.

6. VERWALTUNGSPRAKTIKUM - Kopien der Nachweise über die im Bewerbungsfragebogen angegebenen Sprachkenntnisse.

Sie können Ihre Sprachkenntnisse auf eine der folgenden Arten nachweisen: 

  • Bescheinigungen über Sprachkurse, aus denen der erreichte Kenntnisstand eindeutig hervorgeht, ausgestellt von: 
    • Sprachzentren wie das Instituto Cervantes, die Alliance française, das Goethe Institut, etc. 
    • staatlich anerkannte Sprachschulen, die beglaubigte Bescheinigungen ausstellen und eine eindeutige Korrespondenz mit dem CERF herstellen.
  • Die Teilnahmebescheinigung eines höheren Niveaus kann als Nachweis für das unmittelbar darunter liegende Niveau gelten. Beispiel: Eine Teilnahmebescheinigung über ein C1-Niveau kann als Nachweis für ein B2-Niveau anerkannt werden.
  • Hochschulkurs: BA oder MA, der ganz oder teilweise in der angegebenen Sprache unterrichtet wird:
    • Bei einem Abschluss, der vollständig in der angegebenen Sprache unterrichtet wurde, kann ein C2-Niveau nachgewiesen werden
    • Bei einem Abschluss, der teilweise in der angegebenen Sprache unterrichtet wurde, d. h. bei dem mindestens die Hälfte der für den Abschluss erforderlichen Leistungspunkte in dieser Sprache erbracht wurde (dies muss aus den Zeugnissen hervorgehen: der Unterricht muss in dieser Sprache erteilt und die Prüfungen müssen in dieser Sprache abgelegt und bestanden werden), kann ein C1-Niveau nachgewiesen werden.
  • Zertifikate über den zweisprachigen Unterricht in der Sekundarstufe, die von Europäischen Schulen, internationalen Schulen usw. ausgestellt wurden, ermöglichen die Einstufung in das Niveau C1. 
  • Ein vollständig in einer bestimmten Sprache abgeschlossener Sekundarschulunterricht entspricht dem Niveau C2.
  • Muttersprachen werden ebenfalls als "sehr gute Kenntnisse" angesehen. Allerdings werden für Muttersprachen keine Punkte vergeben, und Sie müssen sie auch nicht nachweisen.

7. ÜBERSETZUNGSPRAKTIKUM - Kopien der Nachweise über die im Bewerbungsfragebogen angegebenen Sprachkenntnisse.

Sie können Ihre Sprachkenntnisse auf eine der folgenden Arten nachweisen: 

  • Bescheinigungen über Sprachkurse, aus denen der erreichte Kenntnisstand eindeutig hervorgeht, ausgestellt von: 
    • Sprachzentren wie das Instituto Cervantes, die Alliance française, das Goethe Institut, etc. 
    • staatlich anerkannte Sprachschulen, die beglaubigte Bescheinigungen ausstellen und eine eindeutige Korrespondenz mit dem CERF herstellen.
  • Die Teilnahmebescheinigung eines höheren Niveaus kann als Nachweis für das unmittelbar darunter liegende Niveau gelten. Beispiel: Eine Teilnahmebescheinigung über ein C1-Niveau kann als Nachweis für ein B2-Niveau anerkannt werden.
  • Hochschulkurs: BA oder MA, der ganz oder teilweise in der angegebenen Sprache unterrichtet wird:
    • Bei einem Abschluss, der vollständig in der angegebenen Sprache unterrichtet wurde, kann ein C2-Niveau nachgewiesen werden
    • Bei einem Abschluss, der teilweise in der angegebenen Sprache unterrichtet wurde, d. h. bei dem mindestens die Hälfte der für den Abschluss erforderlichen Leistungspunkte in dieser Sprache erbracht wurde (dies muss aus den Zeugnissen hervorgehen: der Unterricht muss in dieser Sprache erteilt und die Prüfungen müssen in dieser Sprache abgelegt und bestanden werden), kann ein C1-Niveau nachgewiesen werden.
    • Hochschulabschlüsse/-diplome/-transkripte im Bereich Sprachwissenschaften/Übersetzung gelten als Nachweis für das Niveau C1, sofern in diesen Dokumenten die studierte(n) Sprache(n) angegeben ist/sind.
  • Zertifikate über den zweisprachigen Unterricht in der Sekundarstufe, die von Europäischen Schulen, internationalen Schulen usw. ausgestellt wurden, ermöglichen die Einstufung in das Niveau C1. 
  • Ein vollständig in einer bestimmten Sprache abgeschlossener Sekundarschulunterricht entspricht dem Niveau C2.
  • Muttersprachen werden ebenfalls als "sehr gute Kenntnisse" angesehen. Allerdings werden für Muttersprachen keine Punkte vergeben, und Sie müssen sie auch nicht nachweisen.

Ja. Sie können sich für so viele Sitzungen bewerben, wie Sie möchten.

Sie können Ihre Sprachkenntnisse auf eine der folgenden Arten nachweisen: 

  • Bescheinigungen über Sprachkurse, aus denen der erreichte Kenntnisstand eindeutig hervorgeht, ausgestellt von: 
    • Sprachzentren wie das Instituto Cervantes, die Alliance française, das Goethe Institut, etc. 
    • staatlich anerkannte Sprachschulen, die beglaubigte Bescheinigungen ausstellen und eine eindeutige Korrespondenz mit dem CERF herstellen.
  • Die Teilnahmebescheinigung eines höheren Niveaus kann als Nachweis für das unmittelbar darunter liegende Niveau gelten. Beispiel: Eine Teilnahmebescheinigung über ein C1-Niveau kann als Nachweis für ein B2-Niveau anerkannt werden.
  • Hochschulkurs: BA oder MA, der ganz oder teilweise in der angegebenen Sprache unterrichtet wird:   
    • Bei einem Abschluss, der vollständig in der angegebenen Sprache unterrichtet wurde, kann ein C2-Niveau nachgewiesen werden.
    • Ein Abschluss, der teilweise in der angegebenen Sprache unterrichtet wurde, d. h. mindestens die Hälfte der für den Abschluss erforderlichen Leistungspunkte (dies muss aus den Zeugnissen hervorgehen: der Unterricht muss in dieser Sprache erteilt und die Prüfungen müssen in dieser Sprache abgelegt und bestanden worden sein), kann als C1-Niveau anerkannt werden.
  • Zertifikate über den zweisprachigen Unterricht in der Sekundarstufe, die von Europäischen Schulen, internationalen Lyzeen usw. ausgestellt wurden, ermöglichen die Einstufung in das Niveau C1.
  • Ein vollständig abgeschlossener Sekundarschulabschluss in einer bestimmten Sprache entspricht einem C2-Niveau
  • Muttersprachen gelten ebenfalls als "sehr gute Kenntnisse". Es werden jedoch keine Punkte für Muttersprachen vergeben.

Sie können alle Arten von Arbeitserfahrungen angeben, auch Ferien- oder Studentenjobs sowie Tätigkeiten auf Teilzeitbasis.

Das System erlaubt es Ihnen, bis zu fünf Berufserfahrungen anzugeben.

Beginnen Sie mit der längsten Erfahrung und geben Sie die folgenden in absteigender Reihenfolge ihrer Dauer an.

Wenn Sie mehr als fünf Berufserfahrungen haben, wählen Sie bitte die 5 wichtigsten aus. Vollzeit-Freiwilligentätigkeiten oder Zivildienst zählen als Berufserfahrung und sind mit denselben Nachweisen zu belegen wie jede andere Erfahrung.

Hinweis: Nicht zusammenhängende Erfahrungen bei demselben Arbeitgeber sind im Bewerbungsformular gesondert anzugeben.