Zulassungskriterien
Das Praktikantenprogramm steht Hochschulabsolventinnen und -absolventen offen, die folgende Kriterien erfüllen
- Abschluss eines mindestens dreijährigen Hochschulstudiums (Mindestniveau EQF 6), das einem vollständigen Bachelor-Studienzyklus (oder gleichwertig) entspricht. Nur mit einer Bescheinigung oder offiziellen Bestätigung Ihrer Hochschule, aus der hervorgeht, dass Sie einen solchen Abschluss erworben haben, werden Sie zum Bewerbungsverfahren zugelassen.
Sie müssen die folgende Dokumente bereitstellen
- Diplom oder Abschluss mit deutlicher Angabe der Abschlussnote(n)
- und Nachweis des EQF 6-Mindestniveaus. Weitere Informationen zu EQR-Niveaus
- Keine über 6 Wochen hinausgehende Arbeitserfahrung in einem Organ, einer Einrichtung, einer Agentur oder einer Delegation der EU, bei Mitgliedern des Europäischen Parlaments oder Generalanwälten des Gerichtshofs der Europäischen Union.
- Sehr gute Sprachkenntnisse:
- Für ein Verwaltungspraktikum benötigen Sie sehr gute Kenntnisse in zwei EU-Arbeitssprachen. Bei einer dieser Sprache sollte ich sich um eine der Verfahrenssprachen handeln: Englisch, Französisch oder Deutsch auf Niveau C1/2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Für die zweite Amtssprache benötigen Sie sehr gute Kenntnisse, mindestens Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern müssen nur Kenntnisse in einer Verfahrenssprache nachweisen auf Niveau C1/2.
- Für ein Übersetzungspraktikum in der Generaldirektion Übersetzung (DGT) müssen Sie aus zwei EU-Amtssprachen (Ausgangssprachen*) in Ihre Haupt-/Zielsprache (in der Regel Ihre Muttersprache) übersetzen können.:
- Ihre Haupt-/Zielsprache muss eine der EU-Amtssprachen sein
- Ihre erste Ausgangssprache muss eine Verfahrenssprache der EU sein: Englisch, Französisch oder Deutsch
- Ihre zweite Ausgangssprache kann jede EU-Amtssprache sein, in der Sie mindestens B2-Niveau
* Mindestens eine der von Ihnen angegebenen Ausgangssprachen muss Englisch, Französisch oder Deutsch sein. Das hat folgende Gründe
Die meisten Dokumente, die der GD Übersetzung in einer anderen Sprache als Englisch, Französisch und Deutsch übermittelt werden, kommen aus den Mitgliedstaaten. Manche Dokumente stammen von internationalen Organisationen und nationalen Verbänden, die sich in Englisch an die Kommission wenden. |
Alle Bewerber/innen müssen eine Muttersprache angeben. Für die Muttersprache werden keine Punkte vergeben, daher ist kein Nachweis erforderlich. Wenn Sie mehr als eine Muttersprache haben, können Sie diese auch unter „Andere Sprachen“ angeben, um Punkte zu erhalten. Sie müssen Ihre Kenntnisse dann allerdings mit schriftlichen Nachweisen belegen.
Zusatzpunkte erhalten Sie für:
- Berufserfahrung
- Auslandserfahrung (Bildung, Arbeit oder Freiwilligentätigkeit im Ausland) und Eignung, in einem internationalen Umfeld zu arbeiten
- seltenes Studienfach
Wenn Sie nicht ausgewählt werden und sich noch einmal bewerben möchten, müssen Sie Ihre Bewerbung erneut einreichen. Das Verfahren bleibt gleich, jeweils ohne Garantie, dass Sie in die Endauswahl kommen.