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„Blue-Book“ Praktikumsprogramm

Welche Nachweise sind dem Bewerbungsformular beizufügen?

Sie sollten die folgenden Dokumente einreichen, denen ein Inhaltsverzeichnis vorangestellt ist, das die Liste der Dokumente im PDF-Dokument Punkt für Punkt in der folgenden Reihenfolge enthält: 

 

Persönliche Daten

1. Kopie eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises, aus dem die im Bewerbungsformular angegebene Staatsangehörigkeit hervorgeht.

Bildung

2. Kopien aller im Bewerbungsformular angegebenen Hochschulabschlüsse und/oder Leistungsnachweise der betreffenden Universität (d. h. eine Liste der studierten Fächer pro Jahr).

 

3. Kopien von Zertifizierungen/Lizenzen, wie im Bewerbungsformular angegeben, falls zutreffend. (z. B. IT-Zertifizierungen, TOGAF, ITIL, Anwaltsexamen, CPA, CFA...). Um berücksichtigt zu werden, muss aus dem Zertifikat eindeutig hervorgehen, dass der Inhaber die Prüfung bestanden hat.

Die bloße Teilnahme an einem Kurs reicht nicht aus, und Teilnahmebescheinigungen werden nicht berücksichtigt.

Bitte geben Sie keine Seminare, Fortbildungskurse oder Sprachzertifikate an (z. B. TOEFL-, IELTS-, Cambridge-Zertifikate usw., die nur als Nachweis Ihrer Sprachkenntnisse berücksichtigt werden können – Abschnitt „Sprachen“ im Bewerbungsformular).

Berufliche Erfahrung

4. Kopien der Nachweise über alle im Antragsformular angegebenen Berufserfahrungen im Heimatland, falls zutreffend.

Dazu können gehören:

  • Empfehlungsschreiben eines Arbeitgebers, die mit Kopf versehen und datiert sein müssen und aus denen der Zeitraum der Tätigkeit klar hervorgeht
  • Verträge, aus denen der Arbeitszeitraum eindeutig hervorgeht
  • Gehaltsabrechnungen, aus denen der Arbeitszeitraum eindeutig hervorgeht (bitte legen Sie die erste und letzte Gehaltsabrechnung vor)
  • Steuererklärungen werden auch für Freiberufler akzeptiert, sofern sie den fraglichen Zeitraum abdecken und der Arbeitgeber eindeutig angegeben ist
  • Rechnungen, sofern sie den fraglichen Zeitraum abdecken und der Arbeitgeber eindeutig angegeben ist
  • Selbstständigkeit mit entsprechendem Nachweis/Dokument
  • Militärdienst
  • Nationale Sozialversicherung zur Dokumentation der Berufserfahrung.

Internationale Erfahrung

5. Kopien von Nachweisen über alle im Bewerbungsformular angegebenen internationalen Erfahrungen, falls zutreffend.

Die Berufserfahrung kann Folgendes umfassen:

  • Referenzschreiben eines Arbeitgebers, die mit einem Kopf versehen oder/und ordnungsgemäß unterzeichnet und datiert sein müssen und aus denen der Zeitraum der Tätigkeit klar hervorgeht
  • Verträge, aus denen der Zeitraum der Tätigkeit eindeutig hervorgeht
  • Gehaltsabrechnungen, aus denen der Arbeitszeitraum eindeutig hervorgeht (bitte legen Sie die erste und letzte Gehaltsabrechnung vor).

Hinweis: E-Mails werden nicht als Nachweis akzeptiert, es sei denn, sie enthalten eine gültige digitale Signatur.

Zu den Erfahrungen mit der Mobilität im Ausland können gehören: 

  • Kopien von im Ausland erworbenen Diplomen
  • Erasmus (Bescheinigungen/Transkripte mit eindeutiger Angabe des Austauschzeitraums)
  • Bescheinigungen von Studienaustauschprogrammen 
  • Bescheinigungen über ehrenamtliche Tätigkeiten
  • Gehaltsabrechnungen, aus denen der Zeitraum der Tätigkeit hervorgeht (bitte legen Sie die erste und letzte Gehaltsabrechnung vor).

Hinweis: E-Mails werden nicht als Nachweis akzeptiert, es sei denn, sie enthalten eine gültige digitale Signatur.

Die Daten im Bewerbungsformular und in den Nachweisen müssen übereinstimmen (jede noch so kleine Abweichung führt zum Ausschluss).

Sie sollten internationale Studien sowohl im Teil "Ausbildung" als auch im Teil "Internationale Erfahrung" des Bewerbungsformulars angeben. 

Internationale Arbeitserfahrung sollte nur unter "Internationale Erfahrung" angegeben werden.

Sprachen

6. VERWALTUNGSPRAKTIKUM: Kopien der Nachweise über die im Bewerbungsfragebogen angegebenen Sprachkenntnisse.

Sie können Ihre Sprachkenntnisse auf eine der folgenden Arten nachweisen: 

  • Bescheinigungen über Sprachkurse, aus denen der erreichte Kenntnisstand eindeutig hervorgeht, ausgestellt von:
    • Sprachzentren wie das Instituto Cervantes, die Alliance française, das Goethe Institut, etc.
    • staatlich anerkannte Sprachschulen, die beglaubigte Bescheinigungen ausstellen und eine eindeutige Korrespondenz mit dem GER (Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen) herstellen.
  • Duolingo Englisch Test (DET)
  • Die Teilnahmebescheinigung eines höheren Niveaus kann als Nachweis für das unmittelbar darunter liegende Niveau gelten. Beispiel: Eine Teilnahmebescheinigung über ein C1-Niveau kann als Nachweis für ein B2-Niveau anerkannt werden.
  • Hochschulkurs: BA oder MA, der ganz oder teilweise in der angegebenen Sprache unterrichtet wird:
    • Bei einem Abschluss, der vollständig in der angegebenen Sprache unterrichtet wurde, kann ein C2-Niveau nachgewiesen werden
    • Bei einem Abschluss, der teilweise in der angegebenen Sprache unterrichtet wurde, d. h. bei dem mindestens die Hälfte der für den Abschluss erforderlichen Leistungspunkte in dieser Sprache erbracht wurde (dies muss aus den Zeugnissen hervorgehen: der Unterricht muss in dieser Sprache erteilt und die Prüfungen müssen in dieser Sprache abgelegt und bestanden werden), kann ein C1-Niveau nachgewiesen werden.
  • Zertifikate über den zweisprachigen Unterricht in der Sekundarstufe, die von Europäischen Schulen, internationalen Schulen usw. ausgestellt wurden, ermöglichen die Einstufung in das Niveau C1.
  • Ein vollständig in einer bestimmten Sprache abgeschlossener Sekundarschulunterricht entspricht dem Niveau C2.
  • International Legal English Certificate (ILEC).
  • Zertifikat im Unterrichten von Englisch für Sprecher anderer Sprachen (CELTA).
  • Muttersprachen werden ebenfalls als "sehr gute Kenntnisse" angesehen. Allerdings werden für Muttersprachen keine Punkte vergeben, und Sie müssen sie auch nicht nachweisen.
  • Nicht-EU-Sprachen: kein Niveau erforderlich und keine Belege erforderlich.

 

7. ÜBERSETZUNGSPRAKTIKUM: Kopien der Nachweise über die im Bewerbungsfragebogen angegebenen Sprachkenntnisse.

Sie können Ihre Sprachkenntnisse auf eine der folgenden Arten nachweisen: 

  • Bescheinigungen über Sprachkurse, aus denen der erreichte Kenntnisstand eindeutig hervorgeht, ausgestellt von:
    • Sprachzentren wie das Instituto Cervantes, die Alliance française, das Goethe Institut, etc. 
    • staatlich anerkannte Sprachschulen, die beglaubigte Bescheinigungen ausstellen und eine eindeutige Korrespondenz mit dem GER herstellen.
  • Die Teilnahmebescheinigung eines höheren Niveaus kann als Nachweis für das unmittelbar darunter liegende Niveau gelten. Beispiel: Eine Teilnahmebescheinigung über ein C1-Niveau kann als Nachweis für ein B2-Niveau anerkannt werden.
  • Hochschulkurs: BA oder MA, der ganz oder teilweise in der angegebenen Sprache unterrichtet wird:
    • Bei einem Abschluss, der vollständig in der angegebenen Sprache unterrichtet wurde, kann ein C2-Niveau nachgewiesen werden
    • Bei einem Abschluss, der teilweise in der angegebenen Sprache unterrichtet wurde, d. h. bei dem mindestens die Hälfte der für den Abschluss erforderlichen Leistungspunkte in dieser Sprache erbracht wurde (dies muss aus den Zeugnissen hervorgehen: der Unterricht muss in dieser Sprache erteilt und die Prüfungen müssen in dieser Sprache abgelegt und bestanden werden), kann ein C1-Niveau nachgewiesen werden.
    • Hochschulabschlüsse/-diplome/-transkripte im Bereich Sprachwissenschaften/Übersetzung gelten als Nachweis für das Niveau C1, sofern in diesen Dokumenten die studierte(n) Sprache(n) angegeben ist/sind.
  • Zertifikate über den zweisprachigen Unterricht in der Sekundarstufe, die von Europäischen Schulen, internationalen Schulen usw. ausgestellt wurden, ermöglichen die Einstufung in das Niveau C1.
  • Ein vollständig in einer bestimmten Sprache abgeschlossener Sekundarschulunterricht entspricht dem Niveau C2.
  • International Legal English Certificate (ILEC).
  • Zertifikat im Unterrichten von Englisch für Sprecher anderer Sprachen (CELTA).
  • Muttersprachen werden ebenfalls als "sehr gute Kenntnisse" angesehen. Allerdings werden für Muttersprachen keine Punkte vergeben, und Sie müssen sie auch nicht nachweisen.