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„Blue-Book“ Praktikumsprogramm

Auswahlverfahren

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© 2023 Pexels

 

1. Erste Phase

Bewerberinnen und Bewerber, die im Blue Book aufgeführt sind, können sich auf bis zu drei Praktikumsstellen bewerben. 

Sie werden benachrichtigt, sobald sie sich auf Praktikumsstellen im Virtual Blue Book-Portal bewerben können. Im Portal finden Sie ausgeschriebene Praktikumsstellen der Generaldirektionen (GDs), Dienststellen und Agenturen der Kommission für die nächste Praktikumssession. Die Anzahl der im Portal vorhandenen Stellen entspricht der Anzahl der Praktikantinnen und Praktikanten pro Sitzung.

Gemäß Artikel 4 der Rechtsgrundlage dürfen bestimmte Generaldirektionen, Dienststellen oder Agenturen keine Staatsangehörigen von Drittstaaten einstellen.

Lesen Sie die Stellenbeschreibung und die Einzelheiten der Praktikumsstelle sorgfältig durch. Sie können beliebig viele Positionen als Favoriten markieren.

Sie können sich auf maximal drei Praktikumsstellen bewerben, jeweils eine Stelle nach der anderen, und zwar nach folgendem Schema:

  1. Bewerbung auf die 1. Stelle
    (2 Tage in Woche 1)

    Die Bewerbungsfrist für die Praktikumsplätze im Virtual Blue Book beträgt 48 Stunden – Sie können sich in diesem Zeitraum auf eine Stelle bewerben.
    Stellenausschreibungen werden nicht mehr veröffentlicht, sobald die maximale Anzahl an Bewerbern erreicht ist, oder wenn die 48 Stunden abgelaufen sind.

  2. Auswahl
    (2 Tage in Woche 1)

    In den folgenden Tagen wählen Generaldirektionen (GD), Dienste und Agenturen aus allen Bewerberinnen und Bewerber, die sich für ihre Stellen beworben haben, die am besten geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten aus.

  3. Bewerbung auf die 2. Stelle
    (2 Tage in Woche 2)
  4. Auswahl
    (2 Tage in Woche 2)
  5. Bewerbung auf die 3. Stelle
    (2 Tage in Woche 3)
  6. Auswahl
    (2 Tage in Woche 3)

Bestimmte Abteilungen oder Agenturen der Kommission, die zur Auswahl von Praktikantinen und Praktikanten berechtigt sind, wenden sich möglicherweise direkt an ihre Kandidatinnen und Kandidaten, um ein informelles Gespräch zu führen, während andere sich ausschließlich auf die Bewerbungsformulare verlassen.

 

Bitte beachten Sie, dass die Auswahl von Bewerbern aus Nicht-EU-Ländern zusätzliche obligatorische Verwaltungsschritte erfordert, die von den nationalen Behörden vorgeschrieben sind. Aus diesem Grund endet der Auswahlprozess für Nicht-EU-Bewerber nach Abschluss der ersten Phase.

 

2. Zweite Phase

Sollte keine Ihrer drei Bewerbungen erfolgreich sein oder Sie die Zeiten verpasst haben, sich auf eine Stelle zu bewerben, haben Sie möglicherweise noch eine Chance in einer zweiten Phase.

Dienststellen, die noch keine(n) BewerberIn gefunden haben, können das Auswahlverfahren fortsetzen. Es kann also sein, dass eine Dienststelle oder Agentur der Kommission, mit der Sie noch keinen Kontakt hatten, Sie trotzdem auswählt.