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Blue-Book Praktikumsprogramm

Regeln für das Praktikumsprogramm

Bitte nehmen Sie sich die nötige Zeit für eine aufmerksame Lektüre und ein gründliches Verständnis dieser Regeln, bevor Sie sich um ein Blue-Book Praktikumsprogramm bewerben.

Rechtsgrundlage

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  • Allgemeine Veröffentlichungen
  • 5. September 2023
Deutsch

Regelung der offiziellen Praktika bei der Europäischen Kommission

(Beschluss der Kommission vom 02.03.2005 – C(2005)458)

 

 

Anhang I - Akademische Voraussetzungen für ein Praktikum

Beachten Sie bitte, dass Sie sich erst bewerben können, wenn Sie ein Hochschul- oder ein gleichwertiges Diplom erhalten haben, das ein mindestens dreijähriges Studium bescheinigt (s. Punkt 2.2 der Regeln).

In vielen Ländern werden derzeit Hochschulreformen durchgeführt. Daher ist es nicht möglich, eine vollständige Liste der Mindestabschlüsse zu erstellen.

 

Anhang II – Europäische Organe und Einrichtungen

Bewerbungskriterien:

  • Wenn Sie bereits länger als sechs Wochen (42 Kalendertage) bezahlt oder unbezahlt bei einem anderen europäischen Organ, einer EU-Einrichtung, einer EU-Agentur, in EU-Delegationen, bei Europa-Abgeordneten oder Generalanwälten des EuGH gearbeitet haben, können Sie sich nicht für ein Blue-Book-Praktikum bewerben.
  • Wenn Sie ehrenamtlich für die Europäische Union und ihre Institutionen tätig waren (z. B. als EPSO-Hochschulbotschafter, Erasmus-Botschafter der GD Bildung und Kultur, Jugendbotschafter oder ähnliche Initiativen), geben Sie dies bitte im Abschnitt „Motivation“ Ihrer Bewerbung an, nicht unter „Berufserfahrung“.

 

Datenschutzerklärung

Verwaltungssystem für Bewerbungen

Diese Datenschutzerklärung erläutert, wie wir Ihre personenbezogenen Daten sammeln, verarbeiten und schützen, wie diese Informationen verwendet werden und welche Rechte Sie in Bezug auf Ihre Daten ausüben können (das Recht auf Zugriff, Berichtigung und Löschung) etc.).

Das Online-Bewerbungsformular auf dieser Website ist der öffentliche Teil. Das Antragsverwaltungssystem dient zur Verarbeitung personenbezogener Daten, d.h. es unterliegt den geltenden Datenschutzgesetzen (Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018). Diese Datenschutzerklärung ist Teil des Registers des DPO (Data Protection Officer), in dem die grundlegenden Unterlagen der Kommission für Datenverarbeitungsvorgänge zusammengefasst sind. Sie erläutert, wie das System personenbezogene Daten verwendet und wie deren Vertraulichkeit gewährleistet ist.

  • Allgemeine Veröffentlichungen
  • 8. Januar 2025
Privacy statement

 

Korrespondenz

Alle E-Mails und Anhänge, die Bestandteil einer per E-Mail geführten Korrespondenz zwischen dem Praktikumsbüro und externen Beteiligten sind, sind streng vertraulich und ausschließlich für den Gebrauch der Personen und/oder Einheiten bestimmt, an die sie gerichtet sind.

Der Inhalt der Nachrichten kann vertraulich sein. Nur die angesprochenen Empfänger dürfen erhaltene Nachrichten weiterleiten, offenlegen, verteilen oder kopieren.

Falls Sie eine oder mehrere Nachrichten irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte den Absender unverzüglich per E-Mail und löschen Sie die Nachricht/en.

 

Haftungsausschluss

Die Durchführung des Praktikantenprogramms der Kommission hängt von der Fähigkeit ab, eine qualitativ hochwertige praktische Erfahrung mit der täglichen Arbeit der Europäischen Kommission zu bieten. Um das Praktikum wie beabsichtigt erleben zu können, müssen die Praktikanten in der Lage sein, persönlich mit Kollegen zu interagieren, und daher muss Präsenz im Büro möglich sein. Die Durchführung der Praktika hängt auch von der Fähigkeit der Kommission ab, sichere Arbeitsbedingungen zu gewährleisten, sowie von der Möglichkeit ab, dass potentielle Praktikanten zum Einsatzort und zur Arbeit anreisen können.

In Übereinstimmung mit den Regeln für die Organisation des Praktikantenprogramms wird die Anzahl der Praktikumsplätze, die Generaldirektionen und Diensten zugewiesen werden sollen, am Ende des Bewerbungsverfahrens im Rahmen des sogenannten „endgültigen Auswahlverfahrens“ nach Abschluß der Vorauswahlen und der Aufnahme einer Reihe von Kandidaten in das Virtual Blue Book bestimmt.

Von einer Praktikumsrunde zur nächsten kann die Anzahl der Praktikumsplätze aufgrund einer Vielzahl von Faktoren variieren, einschließlich der vorhandenen Bedingungen (Größe, Aufnahmekapazität, Ergebnisse der Bewertungen usw.) und des verfügbaren Budgets. Die Datenbank enthält mindestens dreimal so viele vorausgewählte Kandidaten, wie Ausbildungsplätze verfügbar sind. Es kann eine höhere Zahl enthalten. Weitere Einzelheiten finden Sie in Abschnitt 3 der Entscheidung C (2005) 458, in dem das Bewerbungsverfahren beschrieben wird und die di e Rechtsgrundlage des Praktikumsplans darstellt.

Bitte beachten Sie, dass das offizielle Praktikumsangebot das einzige Dokument mit rechtlichem Wert ist, das einem bestimmten Kandidaten die Möglichkeit bietet, ein Praktikum bei der Kommission zu absolvieren. Danke für Ihr Verständnis.