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Blue-Book Praktikumsprogramm

In welcher Reihenfolge muss ich die Sprachen angeben, die ich beherrsche?

  • Die erste Sprache muss eine der Arbeitssprachen der Kommission sein, d. h. Französisch, Englisch oder Deutsch (C-Niveau oder Muttersprachenniveau). 
  • Die zweite Sprache muss mindestens B2-Niveau einer anderen Amtssprache der EU sein (kann auch eine Muttersprache sein). 

Hinweis: Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Sprachen, für die Sie in Frage kommen, an der entsprechenden Stelle im Bewerbungsformular angeben (Sprachen-Zulassungskriterien"). 

Bitte beachten Sie, dass die Muttersprachen nicht gewertet werden. 

Bei zusätzlichen Sprachen spielt die Reihenfolge keine Rolle.