- Die erste Sprache muss eine der Arbeitssprachen der Kommission sein, d. h. Französisch, Englisch oder Deutsch (C-Niveau oder Muttersprachenniveau).
- Die zweite Sprache muss mindestens B2-Niveau einer anderen Amtssprache der EU sein (kann auch eine Muttersprache sein).
Hinweis: Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Sprachen, für die Sie in Frage kommen, an der entsprechenden Stelle im Bewerbungsformular angeben (Sprachen-Zulassungskriterien").
Bitte beachten Sie, dass die Muttersprachen nicht gewertet werden.Bei zusätzlichen Sprachen spielt die Reihenfolge keine Rolle.